Was kostet es mich, Sie zu beauftragen?
Bis zum Kaufvertrag beim Notar zahlen Sie uns nichts, auch nicht für Gespräch und Werteinschätzung. Ob Sie danach eine Provision zahlen und wie viel, halten wir vorab in Ihrem Maklervertrag fest; die Aufteilung je Objektart steht im Abschnitt Kosten.