Allgemeine Geschäftsbedingungen der Küster Immobilien GmbH. Stand: September 2026
Küster Immobilien GmbH
Hauptstr. 55/57, 31542 Bad Nenndorf
Vertreten durch die Geschäftsführer Sebastian Küster und Fabian Küster
Registergericht: Amtsgericht Stadthagen, Registernummer: HRB 202388
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE452580373
Telefon: 05723 / 989 04 04, E-Mail: info@kuester-immobilien.de
Erlaubnis nach § 34c GewO, erteilt durch die Industrie- und Handelskammer Hannover, Bischofsholer Damm 91, 30173 Hannover. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Industrie- und Handelskammer Hannover.
Berufshaftpflichtversicherung: Hiscox SA, Niederlassung für Deutschland, Bernhard-Wicki-Str. 3, 80636 München. Räumlicher Geltungsbereich: Deutschland und Europa.
Die Küster Immobilien GmbH wird nachfolgend als „Makler“ bezeichnet, ihre Vertragspartner als „Kunde“.
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen des Maklers bei dem Nachweis und der Vermittlung von Immobilien, namentlich für Kauf, Verkauf, Vermietung und Verpachtung.
2.2 Besteht zwischen dem Makler und dem Kunden ein gesonderter Maklervertrag, insbesondere ein Makleralleinauftrag oder ein Vermietungsauftrag, so gehen dessen Regelungen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang vor. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten alsdann ergänzend und nur insoweit, als der gesonderte Vertrag eine Frage nicht regelt.
2.3 Individuell zwischen den Parteien getroffene Vereinbarungen haben stets Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 305b BGB). Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist eine Bestätigung in Textform maßgeblich; einer weitergehenden Form bedarf es nicht.
2.4 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Makler stimmt ihrer Geltung in Textform zu.
2.5 Der Makler ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die geänderte Fassung gilt ausschließlich für Verträge, die nach ihrer Veröffentlichung geschlossen werden. Für bereits geschlossene Verträge verbleibt es bei der bei Vertragsschluss geltenden Fassung. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf dieser Seite abrufbar.
3.1 Die Darstellung von Immobilien auf der Website des Maklers, in Online-Portalen, in Exposés oder in sonstigen Medien ist unverbindlich und stellt kein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar.
3.2 Sämtliche Objektangaben beruhen auf Informationen der Eigentümer und den von diesen überlassenen Unterlagen. Der Makler gibt sie nach bestem Wissen weiter. Eine Verpflichtung des Maklers zu eigenen Nachforschungen besteht nicht, soweit kein besonderer Anlass zu Zweifeln besteht. Ziffer 17 bleibt unberührt.
3.3 Zwischenverkauf, Zwischenvermietung und Irrtum bleiben vorbehalten.
4.1 Ein Maklervertrag kommt nicht bereits dadurch zustande, dass ein Interessent eine Objektanfrage stellt oder ein Exposé anfordert oder erhält.
4.2 Der Makler weist den Interessenten vor Beginn seiner Tätigkeit ausdrücklich und in Textform auf die Provisionspflicht und deren Höhe hin. Der Maklervertrag kommt zustande, wenn der Interessent nach Zugang dieses Hinweises das provisionspflichtige Angebot des Maklers annimmt und der Vorgang in Textform (§ 126b BGB) dokumentiert ist.
4.3 Der Vertragsschluss vollzieht sich nach Maßgabe des folgenden Verfahrens. Nach Eingang einer Objektanfrage übersendet der Makler dem Interessenten eine E-Mail, die den Hinweis auf die Provisionspflicht und deren Höhe sowie einen Verweis auf ein Bestätigungsformular enthält. In diesem Formular bestätigt der Interessent das provisionspflichtige Angebot sowie die Kenntnisnahme der Widerrufsbelehrung. Mit Absenden des Formulars nimmt er das Angebot an. Makler und Interessent erhalten sodann jeweils eine Bestätigung per E-Mail, die den Wortlaut der abgegebenen Erklärungen wiedergibt. Erst danach wird das vollständige Exposé zugänglich.
4.4 Maklerverträge über den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses bedürfen nach § 656a BGB der Textform. Mündlich oder durch schlüssiges Verhalten geschlossene Maklerverträge sind insoweit unwirksam. Dies gilt unabhängig davon, ob der Interessent Verbraucher ist.
5.1 Der Makler schuldet dem Interessenten den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages. Der Nachweis ist mit der Übermittlung des vollständigen Exposés einschließlich der Objektanschrift erbracht und damit vollständig erfüllt.
5.2 Darüber hinausgehende Leistungen, insbesondere die Vermittlung, schuldet der Makler dem Interessenten nur, soweit dies gesondert in Textform vereinbart ist.
5.3 Der Makler ist berechtigt, zugleich für den Eigentümer tätig zu werden (Doppeltätigkeit). Er weist hierauf hin und betreut beide Seiten unvoreingenommen.
6.1 Die Höhe der Provision ergibt sich aus dem Provisionshinweis des Maklers zum jeweiligen Objekt. Soweit dort nichts Abweichendes angegeben ist, beträgt sie 3,57 Prozent des beurkundeten Gesamtkaufpreises einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 Prozent. Die Umsatzsteuer wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
6.2 Bemessungsgrundlage ist der beurkundete Gesamtkaufpreis einschließlich mitverkauften Zubehörs und Inventars, soweit im Kaufvertrag ausgewiesen.
6.3 Soweit die §§ 656c, 656d BGB Anwendung finden, also beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch einen Verbraucher, verpflichten sich Verkäufer und Käufer dem Makler gegenüber zu einer der Höhe nach identischen Provision. Erlässt oder ermäßigt der Makler einer Partei die Provision, so wirkt dies in gleichem Umfang zugunsten der anderen Partei.
6.4 Der Provisionsanspruch entsteht, wenn infolge des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt. Die Provision ist innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
6.5 Wird der Kaufvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen, entsteht der Anspruch erst mit Eintritt der Bedingung. Der Anspruch entsteht nicht, wenn der Kaufvertrag von Anfang an unwirksam ist oder wirksam angefochten wird. Eine spätere einvernehmliche Aufhebung sowie ein Rücktritt aus Gründen, die erst nach der Beurkundung eintreten, lassen einen bereits entstandenen Anspruch unberührt.
6.6 Der Anspruch besteht auch dann, wenn der Kaufvertrag nicht mit dem nachgewiesenen Interessenten selbst, sondern mit einer Person geschlossen wird, zu der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses eine so enge persönliche oder wirtschaftliche Beziehung besteht, dass der Erwerb wirtschaftlich dem Interessenten zuzurechnen ist, namentlich Ehegatten, Lebenspartner, Verwandte in gerader Linie oder eine vom Interessenten beherrschte Gesellschaft. Die Darlegungs- und Beweislast hierfür trägt der Makler.
War dem Interessenten das Objekt bereits vor dem Nachweis des Maklers bekannt, so hat er dies dem Makler unverzüglich, spätestens binnen zwei Wochen nach Erhalt des Exposés, in Textform unter Angabe der Bezugsquelle mitzuteilen. Die gesetzlichen Beweisregeln bleiben unberührt; aus einer unterbliebenen Mitteilung folgt keine Vermutung zulasten des Interessenten.
8.1 Exposés, Objektunterlagen und sonstige Informationen des Maklers sind für den Interessenten persönlich bestimmt und vertraulich zu behandeln.
8.2 Gibt der Interessent diese Informationen unbefugt an Dritte weiter und schließt der Dritte daraufhin einen Kaufvertrag ab, so haftet der Interessent dem Makler auf Ersatz des hierdurch entstandenen und nachzuweisenden Schadens nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Ersatzanspruch ist der Höhe nach auf den Betrag begrenzt, der als Provision nach Ziffer 6 angefallen wäre. Dem Interessenten bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Ist der Interessent Verbraucher und wird der Maklervertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, steht ihm ein Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten sowie das Muster-Widerrufsformular ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung in Anlage 1. Der Widerruf kann auch über die elektronische Widerrufsfunktion erklärt werden, die dem Interessenten mit der Vertragsbestätigung zugänglich gemacht wird.
10.1 Der Makler wird für Eigentümer auf der Grundlage eines gesonderten schriftlich oder in Textform geschlossenen Maklervertrages tätig, insbesondere eines Makleralleinauftrags oder eines Vermietungsauftrags. Dieser Vertrag regelt die Rechtsbeziehung abschließend; Teil C gilt nur, soweit ein solcher Vertrag nicht besteht.
10.2 Besteht kein gesonderter Vertrag, gelten für die Beauftragung des Maklers durch einen Eigentümer die Ziffern 11 bis 13 sowie Teil E.
11.1 Für das Zustandekommen gilt Ziffer 4 entsprechend. Ziffer 4.4 gilt auch für den Vertrag mit dem Eigentümer.
11.2 Der Makler erbringt die im jeweiligen Angebot beschriebenen Leistungen, insbesondere Objektaufnahme, Erstellung eines Exposés, Vermarktung über geeignete Kanäle, Durchführung von Besichtigungen, laufende Unterrichtung über den Stand der Vermarktung sowie Verhandlungsführung und Vorbereitung der Beurkundung.
12.1 Der Auftraggeber stellt dem Makler die für die Vermarktung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung und versichert, dass diese nach bestem Wissen richtig und vollständig sind.
12.2 Der Auftraggeber stellt rechtzeitig einen gültigen Energieausweis zur Verfügung. Die Pflichtangaben aus dem Energieausweis sind bereits in Immobilienanzeigen zu nennen (§ 87 GEG); ohne Energieausweis darf das Objekt nicht inseriert werden. Der Energieausweis ist dem Käufer spätestens bei Vertragsabschluss zu übergeben (§ 80 GEG).
12.3 Der Auftraggeber räumt dem Makler an überlassenem Bild- und Planmaterial die für die Vermarktung erforderlichen einfachen Nutzungsrechte ein und versichert, hierzu berechtigt zu sein.
12.4 Der Makler ist Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 GwG und hat die Vertragsparteien anhand eines gültigen Ausweisdokuments zu identifizieren (§§ 10, 11 GwG). Die Kunden wirken hieran mit. Kann die Identifizierung nicht durchgeführt werden, darf der Makler die Geschäftsbeziehung weder begründen noch fortsetzen.
Für Höhe, Entstehung und Fälligkeit gilt Ziffer 6 entsprechend.
14.1 Bei der Vermittlung von Wohnraum darf der Makler ein Entgelt vom Wohnungssuchenden nur fordern, wenn er ausschließlich wegen des Vermittlungsvertrages mit dem Wohnungssuchenden vom Vermieter den Auftrag einholt, die Wohnung anzubieten (§ 2 Abs. 1a WoVermRG). Im Übrigen schuldet der Vermieter als Auftraggeber die Provision; vom Wohnungssuchenden wird kein Entgelt erhoben.
14.2 Der Vermittlungsvertrag mit dem Wohnungssuchenden bedarf der Textform.
14.3 Das Entgelt für die Vermittlung von Wohnraum beträgt höchstens zwei Monatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer; Nebenkosten bleiben bei der Berechnung außer Betracht (§ 3 WoVermRG).
14.4 Der Makler fordert vom Wohnungssuchenden weder Vorschüsse noch Auslagenerstattung, soweit dies gesetzlich unzulässig ist.
Bei der Vermittlung von Gewerberäumen, von Grundstücken zur gewerblichen Nutzung sowie bei Pachtverhältnissen finden die Beschränkungen des Wohnungsvermittlungsgesetzes keine Anwendung. Höhe und Schuldner der Provision richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung; im Übrigen gelten Teil B und Teil E entsprechend.
Im Übrigen gelten für die Vermietung und Verpachtung die Ziffern 3 bis 5, 7 bis 9 sowie Teil E entsprechend.
17.1 Der Makler haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
17.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Makler nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, mithin solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
17.3 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
17.4 Für die Bonität und Zahlungsfähigkeit von Vertragspartnern, die der Makler nachweist oder vermittelt, haftet der Makler nicht, es sei denn, ihm waren entgegenstehende Umstände bekannt und er hat sie nicht mitgeteilt.
Der Makler erbringt keine steuerliche, rechtliche oder bautechnische Beratung. Für derartige Fragen empfiehlt er die Hinzuziehung der jeweiligen Fachleute.
Exposés, Fotografien, Videos, Visualisierungen, Grundrissdarstellungen und sonstige vom Makler erstellte Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe außerhalb des Vertragszwecks bedarf der vorherigen Zustimmung des Maklers in Textform.
Setzt der Makler digitale Visualisierungen ein, insbesondere virtuelles Home-Staging, so kennzeichnet er diese gegenüber Interessenten ausdrücklich als solche.
Der Makler verarbeitet personenbezogene Daten zur Durchführung des Vertrages (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten, insbesondere nach dem Geldwäschegesetz und den steuerlichen Aufbewahrungsvorschriften (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO), sowie zur Wahrung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Die Einzelheiten, namentlich zu Empfängern, Speicherdauer, Drittlandsübermittlungen und den Rechten der betroffenen Personen, ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
Änderungen und Ergänzungen von Verträgen sollen zu Beweiszwecken in Textform festgehalten werden. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang (§ 305b BGB).
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
24.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
24.2 Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Maklers. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
Der Makler ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Küster Immobilien GmbH
Hauptstr. 55/57, 31542 Bad Nenndorf
Telefon: 05723 / 989 04 04
E-Mail: info@kuester-immobilien.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online über die Widerrufsfunktion ausüben, die Ihnen mit der Vertragsbestätigung zugänglich gemacht wird. Wenn Sie diese Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt Ihrer Widerrufserklärung sowie zu Datum und Uhrzeit ihres Eingangs.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren (§ 356 Abs. 4 BGB).
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An: Küster Immobilien GmbH, Hauptstr. 55/57, 31542 Bad Nenndorf, E-Mail: info@kuester-immobilien.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: Maklervertrag vom ____________
Bestellt am (*) / erhalten am (*): ____________
Name des/der Verbraucher(s): ______________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ______________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ______________________________
Datum: ____________
(*) Unzutreffendes streichen.
Küster Immobilien GmbH, Hauptstr. 55/57, 31542 Bad Nenndorf. Stand: September 2026